Rechtsprechung
BGH, 25.09.1972 - II ZR 5/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Klage auf Feststellung der Stellung eines Erben als komplementär aufgrund Testament und Gesellschaftsvertrag - Bedeutung und Auslegung einer Unterzeichnung einer Registeranmeldung durch einen Gesellschafter mit Verweis auf eine Anlage zur Registeranmeldung - ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1972, 1368
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64
Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme …
Auszug aus BGH, 25.09.1972 - II ZR 5/71
Sie sind jedoch gleichwohl in der Revisionsinstanz angefallen und einer Sachentscheidung - ohne Zurückverweisung - zugänglich, weil der Sachverhalt insoweit geklärt ist (vgl. BGHZ 46, 281, 283 [BGH 25.11.1966 - V ZR 30/64]; RG "Die Rechtsprechung in Aufwertungssachen" 1930 Nr. 194 S. 455, 456 letzter Absatz). - BGH, 01.12.1954 - II ZR 285/53
Abtretungsgenehmigung bei GmbH
Auszug aus BGH, 25.09.1972 - II ZR 5/71
Die übereinstimmende und gemeinsame Mitteilung an das Registergericht, "laut Gesellschaftsvertrag vom 23. August 1958, den wir in beglaubigter Abschrift beifügen," seien die im einzelnen angemeldeten Veränderungen eingetreten, hat deshalb - für sich genommen - im Innenverhältnis der Gesellschafter den objektiven Erklärungsinhalt, daß das Gesellschaftsverhältnis mit allseitiger Zustimmung auf dieser Grundlage umgestaltet und damit auch die hier entscheidende Klausel des § 6 zum Bestandteil der gesellschaftsvertraglichen Regelung gemacht werden sollte (vgl. BGHZ 15, 324, 329) [BGH 01.12.1954 - II ZR 285/53]. - BGH, 20.09.1962 - II ZR 209/61
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Gesellschaftsvertrag
Auszug aus BGH, 25.09.1972 - II ZR 5/71
Die hier vereinbarten Änderungen des Gesellschaftsvertrages fallen nicht in den Kreis der nach §§ 1821, 1822 BGB genehmigungsbedürftigen Geschäfte (BGHZ 38, 26 ff). - BGH, 21.12.1970 - II ZR 258/67
Begriff des Fehlens der gesetzlichen Vertretung; Eintragung der beschränkten …
Auszug aus BGH, 25.09.1972 - II ZR 5/71
Der Umstand, daß die Klägerin zur Zeit des Erbfalles minderjährig war, machte eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nicht erforderlich (BGHZ 55, 267).
- BGH, 08.10.1984 - II ZR 223/83
Fortführung eines Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft
Eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung kann vielmehr insoweit ebensowenig gefordert werden wie in den von der Interessenlage her ähnlichen Fällen der Fortführung des ererbten Handelsgeschäfts durch den minderjährigen Alleinerben und der Nachfolge des Minderjährigen in eine Gesellschafterstellung des Erblassers (vgl. zu diesen Fällen BGHZ 55, 267, 269; Sen.Urt. v. 15.9.1972 - II ZR 5/71, WM 1972, 1368). - OLG Stuttgart, 26.02.2014 - 14 U 14/13
Kommanditgesellschaft: Passivlegitimation für eine Klage auf Feststellung der …
Der mit Einverständnis beider Parteien erfolgten Anmeldung lag eine entsprechende, sie bindende Willenseinigung der Parteien notwendigerweise voraus (vgl. etwa BGH, WM 1972, 1368, 1369; auch BGH, WM 1974, 177, 179;… BGH, Urt. v. 23.02.1976 - II ZR 177/74 - Tz. 17 ff.). - BGH, 23.02.1976 - II ZR 177/74
Bedeutung der Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung durch einen …
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung durch einen Mitgesellschafter für die übrigen Gesellschafter nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte regelmäßig dahin zu verstehen ist, dieser billige, was er dort erklärt hat, auch im Innenverhältnis, es sei denn, aus den Umständen ergebe sich etwas anderes (SenUrt. v. 25.9.72 - II ZR 5/71, WM 1972, 1368 u. v. 17.12.73 - II ZR 124/72, WM 1974, 177). - BGH, 17.12.1973 - II ZR 124/72
Streit um das Recht zur Mitarbeit und die Gewinnverteilung in einer …
Der erkennende Senat hat aber bereits in seinem Urteil II ZR 5/71 vom 25.9.1972 = WM 1972, 1368 ausgesprochen, die übrigen Gesellschafter dürften der Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung durch einen Mitgesellschafter nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte entnehmen, dieser billige, was er dort erklärt habe, auch im Innen Verhältnis - es sei denn, aus den Umständen ergebe sich etwas anderes.